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Fahnenmasten für Ihr Unternehmen

Fahnenmasten für Ihr Unternehmen

Für Unternehmen ist es elementar, sich nach außen hin zu präsentieren. Ein Fahnenmast fällt dem Betrachter sofort auf und ist ein absoluter Blickfang. Damit der mit einem Seil ausgestattete Mast oder der Fahnenmast den vorgesehenen Akzent setzen kann, sind einige Kriterien zu beachten.

Variation der Materialien und Höhe

Es gibt eine sehr große Materialvielfalt, dennoch wird vor allem der Flaggenmast aus Aluminium bevorzugt. Diese haben die Eigenschaft, sehr robust und pflegeleicht zu sein. Bei der Höhe gibt es zwei verschiedene Optionen. Zum einen die feste Höhe, die sich nicht verstellen lässt und zum anderen gibt es auch Modelle, die sich nach individuellem Geschmack und Wunsch zusammenstecken lassen, sodass sie in ihrer Höhe ideal an die Umgebung angepasst werden können. In der Regel ist ein Fahnenmast Seil zwischen sechs und acht Meter hoch. Für Unternehmen eignet sich vor allem ein Flaggenmast mit fester Höhe und einem witterungsbeständigen, sowie leicht zu pflegenden und stabilen Material. Aluminium ist hier die beste Wahl. Als Weichmetall ist es hochstabil und sehr resistent gegen Wind und Wetter. Dadurch, dass Aluminium vergleichsweise relativ elastisch ist, wird verhindert, dass ein Abknicken oder Brechen riskiert wird.

Immer größerer Beliebtheit erfreut sich auch verstärkter Kunststoff oder Edelstahl, diese Option ist jedoch meist kostenintensiver. Damit ein harmonisches Gesamtbild entsteht, ist auch darauf zu achten, dass die Größe der Flagge an die Höhe des Mastes angepasst wird. Hier spielt auch der Abstand zwischen dem Boden und dem unteren Rand der Flagge eine Rolle. Dieser darf nicht weniger als drei Meter betragen. Im idealen Fall ist der Mast immer zweimal so hoch wie die Flagge.

Welche gesetzlichen Regelungen gilt es zu beachten

Es bedarf dringend der Information, ob eine Baugenehmigung benötigt wird. Wenn keine erforderlich ist oder Sie diese bereits eingeholt haben, gilt es die Bauvorschriften zu beachten. Damit die Ausleger der Maste nicht gegeneinanderstoßen, muss ein Mindestabstand zwischen den Fahnenmasten eingehalten werden. Auch ist es wichtig, sich bei dem zuständigen Bauamt über die Höhe zu informieren. Die Verkehrssicherheit darf beispielsweise durch das Verdecken der Sicht auf Ampeln oder auch Verkehrsschilder nicht gefährdet werden. Weitere Punkte sind, dass das Landschaftsbild nicht gestört werden darf und auch der Ausblick auf Grünanlagen frei sein muss.

Fazit

Damit ein Unternehmen sich auch außen ideal präsentieren kann, bedarf es nebst der Einhaltung öffentlicher Regelungen und der möglicherweise erforderlichen Baugenehmigung eine gute Wahl des Materials, welches als Blickfang immer auch sehr wetterresistent, sowie stabil und äußerst pflegeleicht sein muss.

 

Klaus

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