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Geld das Ihnen zusteht

Geld das Ihnen zusteht

Deutschlandweit gibt es über 44 Millionen Arbeitnehmer, von denen die meisten mehr Steuern zahlen, als sie eigentlich müssten. Der Staat freut sich über dieses Geschenk stillschweigend. Dabei stellt sich die Frage, weswegen so wenige Personen eine Steuererklärung abgeben. Letztlich ist es doch unser Geld, welches wir dem Staat freiwillig überlassen. Nicht alle Steuerzahler müssen eine erstellte Einkommensteuererklärung dem Finanzamt aushändigen. Jedoch sollte man nicht darauf verzichten, weil durchschnittlich ungefähr 1.027 Euro vom Staat zurückgezahlt werden können. Bei dem einen hat der Steuerberater Neu Ulm die Möglichkeit, mehr herausholen, bei dem anderen weniger Geld. Doch wie kann man am meisten zurückfordern?

Für wen sich auf jeden Fall eine Steuerklärung lohnt

Eigentlich kann jeder eine Steuererklärung Ulm abgeben. Selbstverständlich ist es nicht möglich, die Frage pauschal zu beantworten. Jeden Fall sollte man anders betrachten. Hauptsächlich Angestellte können sich sehr viel Hoffnung machen, wenn diese nicht das gesamte Jahr gearbeitet haben. Das liegt daran, dass der Arbeitgeber den entsprechenden steuerlichen Abzug so ermittelt, als würde das Arbeitsverhältnis über das ganze Jahr Bestand haben. Wenn jedoch das Jahreseinkommen niedriger ausfällt, sinkt automatisch ebenso die individuelle Steuerlast. Selbst Ehepartner, welche eine auf sich abgestimmte Kombination der Steuerklassen gewählt haben, können im Normalfall von einer Rückzahlung profitieren. Alleinerziehenden haben die Möglichkeit, in der Steuerklasse zwei den Entlastungsbetrag zu beanspruchen. In dem Fall ist ein Steuerklassenwechsel zu empfehlen. Wenn es Kapitalanleger vergessen haben, für die Abgeltungsteuer einen Freistellungsauftrag einzurichten, kann dieser möglicherweise noch zurückgeholt werden. Dies ist dann möglich bei Einkünften unter dem Grundfreibetrag oder einem persönlichen Steuersatz unter 25 Prozent. Für den Weg zum Job können Arbeitnehmer die Entfernungspauschale in Anspruch nehmen.

Für wen sich auch eine Steuererklärung rentieren kann

Wenn die gerade erwähnten Möglichkeiten nicht alle zutreffen, ist es auch möglich, Werbungskosten bis zu 1.000 Euro bei einer Steuererklärung Ulm anzusetzen. Denn diese erkennt das Finanzamt ohne Weiteres an. Die Grenze erreichen die meisten Arbeitnehmer jedoch bereits mit den Fahrtkosten. Man kann die Entfernungspauschale für die Fahrt zur Arbeit mit 30 Cent je Kilometer je Arbeitstag geltend gemacht werden. Wer beispielsweise zudem einen doppelten Haushalt führt, hat die Möglichkeit, zu den Fahrtkosten zusätzlich noch Aufwendungen für die zweite Wohnung steuerlich abzusetzen. Selbst Kosten für den berufsbedingten Umzug kann man in der Steuererklärung angeben. Als weitere Werbungskosten zählen Fachliteratur, Bewerbungskosten und Fortbildungen, welche der Arbeitgeber nicht erstattet. In der Steuererklärung besteht auch die Möglichkeit, Versicherungsbeiträge, Spenden, Unterhaltszahlungen, Kosten für Brille, nicht übernommene Medikamente, ärztliche Behandlungen und nicht anerkannte Heilmethoden beim Heilpraktiker sowie Pflegekosten für die Eltern anzusetzen. Das sind nur einige Ausgaben, die angegeben werden können. Für eine umfassende Beratung und eine Abgabe der Einkommensteuer steht der Steuerberater Neu-Ulm gerne zur Verfügung.

Klaus

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